Erläuterungen: Ratenschutzversicherung und Shortfall GAP

Ratenschutzversicherung
Leistungen:

Bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall übernimmt die Ratenschutzversicherung die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag** nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung, bis zu 35 Monate je Leistungsfall. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.

Im Todesfall sichert die Ratenschutzversicherung die Summe aller noch fälligen Monatsraten bis zur kompletten Abzahlung des Finanzierungsvertrages ab. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate ebenfalls übernommen.

Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt die Ratenschutzversicherung, soweit dieser Versicherungsschutz abgeschlossen wurde, die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag („Karenzzeit“) bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, maximal jedoch für 12 Monate je Versicherungsfall und bis zu 36 Monate während der Laufzeit der Finanzierung. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.

Alternativ besteht Schutz gegen Schwere Krankheiten. Besteht die Schwere Krankheit einen Monat nach Erstdiagnose fort, so übernimmt die Ratenschutzversicherung die Summe der ab diesem Zeitpunkt fälligen Monatsraten aus dem Finanzierungsvertrag. In der Zielfinanzierung wird die Schlussrate nicht übernommen.

Einschränkungen
Zu Beginn des Versicherungsschutzes besteht für alle versicherten Risiken eine Wartezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns, jedoch nicht vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Ein Versicherungsfall, der während der Wartezeit eintritt, ist nicht versichert. Für einen unfallbedingten Tod oder eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch keine Wartezeit.

Vertragsinformationen
Höchstversicherungssumme: 150.000,– EUR bzw. 2.500,– EUR pro Monat
Widerrufsrecht: 30 Tage
Höchstversicherungsdauer: 120 Monate
Eintrittsalter: 18 bis 66 Jahre***

Die Laufzeit der Versicherung entspricht der Dauer des Finanzierungsvertrags. Der Beitrag zur Versicherung wird mitfinanziert. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beitritt zum Versicherungsvertrag und der Auszahlung des Finanzierungsbetrags.
Anforderungen im Leistungsfall Im Leistungsfall meldet sich die versicherte Person bei den Versicherern unter der unten genannten Kontaktadresse und erhält ein Schreiben mit den auszufüllenden Formularen sowie einer Aufstellung der benötigten Unterlagen.
Der jeweils für die Risiken zuständige Versicherer zahlt die monatlichen Raten direkt an die BMW Bank GmbH.

* Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Todesfalls  ist die Credit Life AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss; Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit mit alternativem Schutz bei Schweren Krankheiten ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss.
** Gesetzliche Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag.
*** Maximales Alter bei Ende des Finanzierungsvertrags 67 Jahre.


Shortfall GAP
Shortfall GAP Vertragsinformationen
Höchstleistungssumme 15.000,– EUR für die Differenz zwischen Ablöse- und Wiederbeschaffungswert.
Höchstleistungssumme 15.000,– EUR für die Absicherung des unverbrauchten Teils der Anzahlung.

Widerrufsrecht 14 Tage.
Höchstversicherungsdauer 120 Monate.
Die Versicherung endet mit ihrem Ablauf, spätestens nach 120 Monaten oder mit Erreichen des Fahrzeugalters von 10 Jahren.
Der Beitrag zur Versicherung wird mitfinanziert.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beitritt zum Versicherungsvertrag und Auszahlung des Finanzierungsbetrages.

Anforderungen im Leistungsfall
Im Leistungsfall sind sowohl bei der Shortfall GAP Versicherung, folgende Dokumente einzureichen:
- das polizeiliche Aktenzeichen des zu meldenden Schadens.
- die Endabrechnung des Kaskoversicherers oder Kfz-Haftpflichtversicherers des schädigenden Dritten sowie Kopien erstellter Gutachten.
- falls keine Kaskoversicherung besteht und der Schadenfall auch nicht über die Kfz­-Haftpflichtversicherung eines schädigenden Dritten ersetzt wird, das Gutachten des AZV-­Sachverständigen.
- der ursprüngliche Kaufvertrag des Fahrzeugs.
- das Abrechnungsschreiben der BMW Bank GmbH.

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