Haftungsausschluss

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Sie sind für die Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich, dies gilt auch dann, wenn Sie den Vorschlägen des Veranstalters bzw. Instruktors folgen. Für das Tragen ausreichender Schutzbekleidung sind Sie selbst verantwortlich.

Eine Haftung von KOHL Motorrad für Personen, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (= Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); die Haftung ist insoweit jedoch außer in den vorgenannten Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

KOHL Motorrad haftet nicht für das Fehlverhalten anderer Teilnehmer.

Das von Ihnen mitgebrachte Motorrad muss der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO entsprechen, amtlich zugelassen und versichert sein. Bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr sind die Bestimmungen der StVO zu beachten. Den Veranstalter und Instruktor trifft keine Verpflichtung, den einwandfreien Zustand des Teilnehmer-Motorrades zu prüfen.